Suche   

  Home > News

AKD DITTERT, SÜDHOFF & PARTNER

Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin
Tel.: 030/ 787738 - 0, Fax: 030/ 787738-77

Käthe-Kollwitz-Straße 105, 04109 Leipzig
Tel.: 0800/ 787738 - 0

E-Mail: mail@akd-law.de

Kontakt Standorte Bildergalerie

Home
Profil
Schwerpunkte
Team
Aktivitäten
Publikationen
Links
Impressum
Ihre Karriere

News
 

Übersicht

Nr. 1 von 135 Artikeln

Rechtsprechungsänderungsänderung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels
 


Der BGH hat in einem Urteil vom 22.07.2010 (VII ZR 176/09) nunmehr entschieden, daß die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitiungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden können, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt wurde. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, die zwar auf Schadensersatzansprüche im Werkvertragsrecht nicht anwendbar ist, aber eine gesetzliche Wertung für vergleichbare Fälle enthält.

Will der Auftraggeber den Bruttobetrag vor einer Mängelbeseitigung, so ermöglicht ihm dies die Geltendmachung eines Vorschußanspruches gemäß § 637 Abs. 3 BGB, mit dem auch die Umsatzsteuer geltend gemacht werden kann. Der Vorschußanspruch ist allerdings zur Mängelbeseitigung zu verwenden und über diesen abzurechnen.

 

Artikel Nr.: 1,  Erstellt: 03-09-2010

Seitenanfang

Druckversion

Als Email versenden

Aktivitäten

16.09.2010
Haftungsfragen des Verwalters rund um Instandsetzung und Sanierung
Die sich weiter verschärfende Rechtsprechung im Hinblick a...